Am ersten Juni 2018 gab die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) folgende zwei Beschlüsse bekannt:
- Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Differenzgeschäften (CFD) an Kleinanleger
- Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger.